§ 4 Zulagen- und Nebengebührenberechnung ab dem 1. Jänner 2025 — Erhöhung der Bezüge der Landesbediensteten – 2025
Gliederung
1. Abschnitt Bezüge jener Landesbediensteten, die nicht dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz unterliegen
§ 4 Zulagen- und Nebengebührenberechnung ab dem 1. Jänner 2025
Rückverweise
An Stelle des Gehaltsansatzes der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, ist bei der Berechnung von Zulagen und Nebengebühren gemäß den §§ 71a und 97a L-BG und § 42a L-VBG ab dem 1. Jänner 2025 von einem Betrag von 3.405,80 € auszugehen.
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