Vorwort
§ 1 § 1
Auf Grund des Beschlusses der Landesregierung vom 3. September 2024 wird eine Volksbefragung nach den näheren Bestimmungen dieser Verordnung durchgeführt.
§ 2 § 2
Die Volksbefragung hat folgende Frage zum Gegenstand:
„Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?“
§ 3 § 3
(1) Als Abstimmungstag für die Volksbefragung wird der 10. November 2024 festgelegt.
(2) Als Stichtag für die Volksbefragung wird der 12. September 2024 festgelegt.
(3) Als Tag der Ausschreibung der Volksbefragung gilt der auf die Kundmachung dieser Verordnung folgende Tag.
§ 4 § 4
Abstimmungsgebiet sind die politischen Bezirke Stadt Salzburg, Salzburg-Umgebung und Hallein.