LandesrechtSalzburgVerordnungenAusschreibung einer Volksbefragung§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 04. September 2024
Up-to-date

Auf Grund des Beschlusses der Landesregierung vom 3. September 2024 wird eine Volksbefragung nach den näheren Bestimmungen dieser Verordnung durchgeführt.

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