(1) Als Abstimmungstag für die Volksbefragung wird der 10. November 2024 festgelegt.
(2) Als Stichtag für die Volksbefragung wird der 12. September 2024 festgelegt.
(3) Als Tag der Ausschreibung der Volksbefragung gilt der auf die Kundmachung dieser Verordnung folgende Tag.
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