(1) Das Salzburger Landesarchiv ist für jede Person zugänglich, die sich zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Benutzerordnung verpflichtet.
(2) Die Archivbenutzer haben bei ihrem ersten Archivbesuch im jeweils laufenden Kalenderjahr ihre Identität nachzuweisen, ein Benutzeransuchen (Benutzerschein) auszufüllen und dieses zu unterfertigen. Im Benutzeransuchen sind Thema und Zweck der Forschungen anzugeben, gegebenenfalls auch der Name und die Anschrift des Auftraggebers.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise