Vorwort
§ 1
§ 1
(1) Der aus den Gemeinden Maishofen und Viehhofen und der Stadtgemeinde Zell am See bestehende Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen-Zell am See wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 aufgelöst.
(2) Die vom Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen-Zell am See geführten Personenstandsbücher sind von der Stadtgemeinde Zell am See weiter zu führen.
§ 2
§ 2
Die Gemeinden Maishofen und Viehhofen werden mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 zu einem Standesamtsverband vereinigt. Der Standesamtsverband führt die Bezeichnung "Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen" und hat seinen Sitz in Maishofen.