§ 2
Die Gemeinden Maishofen und Viehhofen werden mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 zu einem Standesamtsverband vereinigt. Der Standesamtsverband führt die Bezeichnung "Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen" und hat seinen Sitz in Maishofen.
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