§ 1
(1) Der aus den Gemeinden Maishofen und Viehhofen und der Stadtgemeinde Zell am See bestehende Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen-Zell am See wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 aufgelöst.
(2) Die vom Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen-Zell am See geführten Personenstandsbücher sind von der Stadtgemeinde Zell am See weiter zu führen.
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