§ 1
(1) Der in der Marktgemeinde Tamsweg und den Gemeinden Göriach, Lessach, Mariapfarr, Weißpriach und Tweng, politischer Bezirk Tamsweg, liegende Teil der Niederen Tauern wird in dem im Abs. 2 genannten Umfang zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es erstreckt sich von der Landesgrenze im Norden bis zur Linie Purnalm - Karneitschenhöhe - Gurpitschbach - Gensgitschalmen - Granglitzalmen - Sassgraben - Schrottisgraben - Dürreneck - Kogelwald - Gstreikelmoos - Lange Brücke im Süden und von der Landesgrenze im Osten bis zur Bundesstraße B 99 Katschbergstraße im Westen.
(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in Lageplänen im Maßstab 1:5000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, bei der Marktgemeinde Tamsweg und bei den Gemeinden Göriach, Lessach, Mariapfarr, Weißpriach und Tweng während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise