Geltungsbereich
§ 1
Soweit für Landesbeamte der Verwendungsgruppen C und D im Salzburger Landesbeamtengesetz 1980, Anlage B, II. Teil, Abschn. C und D als besonderes Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis die Erlernung eines Lehrberufes vorgeschrieben ist, kann diese durch eine Facharbeiter-Aufstiegsprüfung im Sinne der nachstehenden Bestimmungen ersetzt werden.
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