§ 12 § 12 Inkrafttreten - Außerkrafttreten — Oö. Biber-Verordnung
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Diese Verordnung tritt nach Ablauf von fünf Jahren, gerechnet vom Tag des Inkrafttretens der Verordnung, außer Kraft.