V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Unterer Inn
Vorwort
§ 1 § 1 Bezeichnung
(1) Das Gebiet „Unterer Inn“ in den Gemeinden Antiesenhofen, Reichersberg, Obernberg am Inn, Kirchdorf am Inn, Mühlheim am Inn, Mining, St. Peter am Hart und der Stadtgemeinde Braunau am Inn (offizielle Gebietskennziffer AT 3105000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ (§ 7 Z 1).
(2) Das Gebiet „Unterer Inn“ in den Gemeinden Antiesenhofen, Reichersberg, Obernberg am Inn, Kirchdorf am Inn, Mühlheim am Inn, Mining, St. Peter am Hart und der Stadtgemeinde Braunau am Inn (offizielle Gebietskennziffer AT 3105000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 12. Dezember 2017 (§ 7 Z 3) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 2).
(3) Die im Abs. 1 und 2 bezeichneten Gebiete werden als „Europaschutzgebiet Unterer Inn“ bezeichnet.
§ 2 § 2 Grenzen
(1) In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 - 2/5) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.
(2) Die südliche und die nördliche Grenze des Europaschutzgebiets bilden jedenfalls die Grenzen des Bundeslandes Oberösterreich zwischen den auf den Anlagen dargestellten Punkten A (x = -20072,099; y = 347815,949) und B (x = 5500,454; y = 359267,26).
(3) Das Europaschutzgebiet „Unterer Inn“ umfasst ausschließlich Teile des Gebiets, das von der Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Untere Inn“ in den Gemeinden Überackern, Braunau am Inn, St. Peter am Hart, Mining, Mühlheim, Kirchdorf am Inn, Obernberg am Inn, Reichersberg und Antiesenhofen als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 72/2018, erfasst ist.
§ 3 § 3 Schutzzweck
(1) Schutzzweck des Vogelschutzgebiets „Unterer Inn“ (§ 1 Abs. 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
1. der in der Tabelle 1 angeführten Vogelarten des Anhangs I der „Vogelschutz-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und deren Lebensräume
Tabelle 1
Codebezeichnung gemäß der „Vogelschutz- Richtlinie“ | Bezeichnung der Art | Beschreibung des Lebensraums |
A021 | Große Rohrdommel (Botaurus stellaris) | Große Feuchtgebietskomplexe an stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Röhricht |
A022 | Zwergdommel (Ixobrychus minutus) | Große Augewässer und Kiesgrubengewässer mit starkwüchsigem im Wasser stehendem Schilf |
A023 | Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) | Große Feuchtgebietskomplexe mit stehenden fischreichen Gewässern, Flachwasserzonen, Röhricht, Gebüschen und Auwald |
A026 | Seidenreiher (Egretta garzetta) | Große Feuchtgebietskomplexe mit stehenden fischreichen Gewässern, Flachwasserzonen, Röhricht, Gebüschen und Auwald |
A027 | Silberreiher (Egretta alba) | Große Feuchtgebietskomplexe mit Auwald oder alten Baumgruppen und fischreichen stehenden oder langsam fließenden Gewässern und mäusereichen Wiesen und Äckern im Umfeld |
A029 | Purpurreiher (Ardea purpurea) | Große Feuchtgebietskomplexe mit Altschilfbeständen und hohen Bäumen am Gewässerufer, mit Halbinseln oder Inseln und fischreichen stehenden oder langsam fließenden Gewässern |
A030 | Schwarzstorch (Ciconia nigra) | Großflächige Wälder mit hohem Altholzanteil, strukturiert durch Lichtungen, Waldwiesen, Bachtäler, waldnahe Wiesen und Feuchtflächen |
A072 | Wespenbussard (Pernis apivorus) | Großflächige Wälder mit überwiegend Laubholzarten, mosaikhafter Abwechslung von Altersklassen, lichter Struktur, ungestörten Altholzflächen, Lichtungen, extensiv genutzten Grünlandflächen und Kleingewässern |
A073 | Schwarzmilan (Milvus migrans) | Auwälder mit Altholzbeständen, Altarmen, Fließgewässern und angrenzenden extensiv bewirtschafteten Kulturlandflächen |
A075 | Seeadler (Haliaetus albicilla) | Großflächige Auwälder mit Altholzbeständen und große Feuchtgebietskomplexe mit stehenden oder langsam fließenden Gewässern, Verlandungszonen und Sedimentbänken |
A081 | Rohrweihe (Circus aeruginosus) | Großflächige Feuchtgebiete mit Schilfflächen, stehenden Gewässern und offener, extensiv genutzter Kulturlandschaft |
A094 | Fischadler (Pandion haliaetus) | Naturnahe Flusslandschaften mit Fließstrecken, Au- und Hangwäldern und größeren stehenden Gewässern |
A103 | Wanderfalke (Falco peregrinus) | Abwechslungsreiche, waldreiche Landschaften mit Felswänden |
A119 | Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) | Naturnahe Verlandungszonen seichter Gewässer, flach überschwemmte Wiesen- bzw. Seggen- oder Ruderalflächen |
A127 | Kranich (Grus grus) | Großflächig offene Moore oder offenes Kulturland mit ausgedehnten extensiv genutzten Wiesen- und Ackerflächen mit störungsarmen lichten, feuchten Waldbeständen |
A140 | Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) | Großflächige Sedimentbänke und offenes Ackerland, insbesondere Rapsfelder und Stoppeläcker |
A151 | Kampfläufer (Philomachus pugnax) | Vegetationsfreie Uferbereiche an größeren stehenden Flachwässern |
A166 | Bruchwasserläufer (Tringa glareola) | Flachwasserzonen und Sedimentbänke an großen Gewässern |
A176 | Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) | Offene Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln |
A190 | Raubseeschwalbe (Sterna caspia) | Große stehende Gewässer mit Inseln oder Halbinseln |
A193 | Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) | Große fischreiche, stehende oder langsam fließende Gewässer mit vegetationsfreien Verlandungszonen oder Inseln |
A197 | Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) | Große stehende Gewässer mit Inseln oder Halbinseln |
A229 | Eisvogel (Alcedo atthis) | Fließgewässer oder stehende Gewässer mit frischen, senkrechten Uferanrissen von Feinsediment-ablagerungen; Gewässer mit hohen Dichten an fingerlangen Kleinfischen und mit ufernahen Ansitzwarten in Form von über das Wasser hängenden Zweigen oder Röhricht |
A234 | Grauspecht (Picus canus) | Laub- oder Mischwälder mit morschen Laubbäumen, Lichtungen, Waldrändern und mageren Grünlandflächen |
A236 | Schwarzspecht (Dryocopus martius) | Große zusammenhängende Waldflächen mit Altholz und älteren Rotbuchen |
A272 | Blaukehlchen (Luscinia svecica) | Schilfröhricht und Weidengebüsch in Verbindung mit teilweise offenem vegetationsfreiem Boden, bevorzugt in Uferbereichen von flachen nährstoffreichen stehenden Wasserflächen |
A338 | Neuntöter (Lanius collurio) | Offene Landschaften mit Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen |
und
2. der in der Tabelle 2 angeführten, im Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten und deren Lebensräume
Tabelle 2
Codebezeichnung gemäß der „Vogelschutz- Richtlinie“ | Bezeichnung der Art | Beschreibung des Lebensraums |
A017 | Kormoran (Phalacrocorax carbo) | Große stehende oder langsam fließende, fischreiche Gewässer; Wälder oder Baumgruppen auf Inseln oder Halbinseln |
A028 | Graureiher (Ardea cinerea) | Waldbestände mit hohen alten Bäumen am Gewässerufer, auf Halbinseln oder Inseln und großflächige Feuchtgebiete mit fischreichen stehenden oder fließenden Gewässern |
A039 | Saatgans (Anser fabalis) | Große Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasser-flächen, Sedimentbänken und Inseln |
A041 | Blässgans (Anser albifrons) | Große Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasser-flächen, Sedimentbänken und Inseln |
A043 | Graugans (Anser anser) | Große Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasser-flächen, Sedimentbänken und Inseln |
A050 | Pfeifente (Anas penelope) | Große stehende oder langsam fließende Gewässer mit Flachwasserzonen, Sedimentbänken und Inseln |
A051 | Schnatterente (Anas strepera) | Großflächige Feuchtgebietskomplexe mit größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Röhricht |
A052 | Krickente (Anas crecca) | Großflächige Feuchtgebietskomplexe mit großen und kleinen stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Sedimentbänken mit viel Deckung in Form von Röhricht oder krautiger Ufervegetation |
A053 | Stockente (Anas platyrhynchos) | Stehende und fließende Gewässer mit Sedimentbänken und Röhricht |
A054 | Spießente (Anas acuta) | Großflächige Feuchtgebietskomplexe mit größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Röhricht |
A055 | Knäckente (Anas querquedula) | Stehende Gewässer mit Flachwasserzonen, Röhricht und Sedimentbänken |
A056 | Löffelente (Anas clypeyta) | Stehende Gewässer mit Flachwasserzonen, Röhricht und Sedimentbänken |
A058 | Kolbenente (Netta rufina) | Große stehende oder langsam fließende Gewässer mit Unterwasservegetation |
A059 | Tafelente (Aythya ferina) | Große, nährstoffreiche stehende Gewässer mit Verlandungszonen und Röhricht |
A061 | Reiherente (Aythya fuligula) | Große stehende oder langsam fließende Gewässer mit Mindesttiefen von 0,5 bis 1 m und Bereichen mit dichter krautiger Vegetation am Ufer |
A067 | Schellente (Bucephala clangula) | Fließstreckenabschnitte an Flüssen und größere nährstoffarme stehende oder langsam fließende Gewässer mit Baumbeständen in Ufernähe |
A070 | Gänsesäger (Mergus merganser) | Fließstreckenabschnitte an Flüssen und große stehende oder langsam fließende Gewässer mit Tiefen von wenigen Metern, mit Sedimentbänken und Inseln und Waldbeständen in Ufernähe |
A118 | Wasserralle (Rallus aquaticus) | Röhrichtflächen, insbesondere aus Rohrglanzgras, Schilf oder Großseggen mit gefluteten Bereichen, angrenzend an offenes Wasser |
A123 | Teichhuhn (Gallinula chloropus) | Eutrophe, mäßig tiefe, größere bis kleine Stillgewässer mit ausgeprägter Röhrichtzone |
A125 | Blässhuhn (Fulica atra) | Seichte bis mäßig tiefe eutrophe Gewässer mit Verlandungszonen |
A142 | Kiebitz (Vanellus vanellus) | Großflächig offene Landschaften mit Wiesen oder Maisäckern; Sedimentbänke an größeren Gewässern |
A149 | Alpenstrandläufer (Calidris alpina) | Vegetationsarme Uferbereiche an größeren stehenden Flachwässern |
A153 | Bekassine (Gallinago gallinago) | Feuchte bis nasse ebene Flächen in offener Landschaft mit deckungsreicher, aber nicht zu dichter Vegetation aus Süß- und Sauergräsern, Zwergsträuchern und kleinen Büschen; Moore, Verlandungszonen, Feuchtwiesen und Feuchtflächen im Kulturland; Flachwasserzonen und Feinsedimentbänke größerer Gewässer |
A160 | Großer Brachvogel (Numenius arquata) | Offene, magere, extensiv genutzte, teilweise feuchte Grünlandbereiche wie Streuwiesen, Niedermoore und Hochmoorflächen; Flachwasserzonen und Sedimentbänke größerer Gewässer |
A168 | Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) | Naturnahe Fließstrecken an Flüssen mit regelmäßig umgelagerten Kiesbänken und Kiesinseln mit Feinsedimentflächen, teilweise krautiger Vegetation und Pioniergebüschen |
A179 | Lachmöwe (Larus ridibundus) | Offene Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln |
A182 | Sturmmöwe (Larus canus) | Offene Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln |
A210 | Turteltaube (Streptopelia turtur) | Halboffene bis offene Kultur- und Aulandschaften in klimatisch begünstigten Lagen |
A292 | Rohrschwirl (Locustella luscinioides) | Im Wasser stehende Altschilfbestände mit starkhalmigem Schilf |
A295 | Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) | Im Wasser stehende Schilf- und Großseggenbestände |
A298 | Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) | Im Wasser stehende Altschilfbestände mit starkhalmigem Schilf |
(2) Schutzzweck des als „Unterer Inn“ bezeichneten Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 1 Abs. 2) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
1. der in der Tabelle 3 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 2)
Tabelle 3
Codebezeichnung gemäß der „FFH- Richtlinie“ (Kennzeichnung einer prioritären Art mit einem „*“) | Bezeichnung des Lebensraums |
3130 | Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorä und/oder der Isoëto-Nanojuncetea |
3140 | Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen |
3150 | Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions |
3260 | Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion |
3270 | Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. |
6510 | Magere Flachland-Mähwiese (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) |
9130 | Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) |
91E0* | Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) |
und
2. der in der Tabelle 4 angeführten Tierarten des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 2) und deren Lebensräume
Tabelle 4
Codebezeichnung gemäß der „FFH- Richtlinie“ | Bezeichnung der Art | Beschreibung des Lebensraums |
1016 | Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) | Sumpfige Verlandungsbereiche nährstoffreicher stehender Gewässer mit Großseggenröhricht und Schilf |
1086 | Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) | Waldbestände mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald |
1098 | Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon spp.) | Kleinere und größere Fließgewässer mit sandigem Grund, auch in sommerwärmeren Gewässern |
1130 | Schied (Aspius aspius) | Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik; Ruhigwasserbereiche (Altarme) |
1163 | Koppe (Cottus gobio) | Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum; Seen mit naturnahen Ufer- und Sohlbereichen |
1337 | Biber (Castor fiber) | Fließgewässer in allen Größenkategorien vom Fluss bis zum Entwässerungsgraben und an allen Formen von Stillgewässern vom Altwasser bis zum See mit jeweils ufernahen Gehölzlebensräumen |
1355 | Fischotter (Lutra lutra) | Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern |
5329 | Weißflossen-Gründling (Romanogobio vladykovi) | Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik |
5339 | Bitterling (Rhodeus amarus) | Langsam fließende Bäche sowie Flüsse mit Ruhigwasserzonen; Teiche und Seen mit naturnahen Uferzonen; Vorkommen von Großmuscheln |
5345 | Frauennerfling (Rutilus virgo) | Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik |
6145 | Steingressling (Romanogobio uranoscopus) | Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik |
§ 4 § 4 Erlaubte Maßnahmen
Die im § 2 der Verordnung, mit der der „Untere Inn“ in den Gemeinden Überackern, Braunau am Inn, St. Peter am Hart, Mining, Mühlheim, Kirchdorf am Inn, Obernberg am Inn, Reichersberg und Antiesenhofen als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 72/2018, festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
§ 5 § 5 Ziel des Landschaftspflegeplans
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Vogelarten gemäß der Tabelle 5, der Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 6 und der Tierarten gemäß der Tabelle 7 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
§ 6 § 6 Landschaftspflegeplan
Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 5 genannten Vogelarten zu gewährleisten
Tabelle 5
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
A017 Kormoran (Phalacrocorax carbo) | Erhalt und Entwicklung großer stehender oder langsam fließender, fischreicher Gewässer und von Wäldern oder Baumgruppen auf Inseln oder Halbinseln |
A021 Große Rohrdommel (Botaurus stellaris) | Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe an stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Röhricht |
A022 Zwergdommel (Ixobrychus minutus) | Erhalt und Entwicklung großer Augewässer und Kiesgrubengewässer mit starkwüchsigem im Wasser stehendem Schilf |
A023 Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) | Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit stehenden fischreichen Gewässern, Flachwasserzonen, Röhricht, Gebüschen und Auwald |
A026 Seidenreiher (Egretta garzetta) | Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit stehenden fischreichen Gewässern, Flachwasserzonen, Röhricht, Gebüschen und Auwald |
A027 Silberreiher (Egretta alba) | Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebiete mit Auwald oder alten Baumgruppen und fischreichen stehenden oder langsam fließenden Gewässern und mäusereichen Wiesen und Äckern im Umfeld |
A028 Graureiher (Ardea cinerea) | Erhalt und Entwicklung von Waldbeständen mit hohen alten Bäumen am Gewässerufer, auf Halbinseln oder Inseln und großflächiger Feuchtgebiete mit fischreichen stehenden oder fließenden Gewässern |
A029 Purpurreiher (Ardea purpurea) | Erhalt und Entwicklung alter hoher Bäume am Gewässerufer, auf Halbinseln oder Inseln und großflächiger Feuchtgebiete mit Altschilfbeständen und fischreichen stehenden oder langsam fließenden Gewässern |
A030 Schwarzstorch (Ciconia nigra) | Erhalt und Entwicklung großflächiger Wälder mit hohem Altholzanteil, strukturiert durch Lichtungen, Waldwiesen, Bachtäler, waldnahe Wiesen und Feuchtflächen |
A039 Saatgans (Anser fabalis) | Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasserflächen, Sedimentbänken und Inseln |
A041 Blässgans (Anser albifrons) | Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasserflächen, Sedimentbänken und Inseln |
A043 Graugans (Anser anser) | Erhalt und Entwicklung großer Feuchtgebietskomplexe mit offenen Wasserflächen, Sedimentbänken und Inseln |
A050 Pfeifente (Anas penelope) | Erhalt und Entwicklung großer stehender oder langsam fließender Gewässer mit Flachwasserzonen, Sedimentbänken und Inseln |
A051 Schnatterente (Anas strepera) | Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebietskomplexe mit größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Röhricht |
A052 Krickente (Anas crecca) | Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebietskomplexe mit großen und kleinen stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Sedimentbänken mit viel Deckung in Form von Röhricht oder krautiger Ufervegetation |
A053 Stockente (Anas platyrhynchos) | Erhalt und Entwicklung stehender und fließender Gewässer mit Sedimentbänken und Röhricht |
A054 Spießente (Anas acuta) | Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebietskomplexe mit größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Flachwasserabschnitten und Röhricht |
A055 Knäckente (Anas querquedula) | Erhalt und Entwicklung von stehenden Gewässern mit Flachwasserzonen, Röhricht und Sedimentbänken |
A056 Löffelente (Anas clypeyta) | Erhalt und Entwicklung von stehenden Gewässern mit Flachwasserzonen, Röhricht und Sedimentbänken |
A058 Kolbenente (Netta rufina) | Erhalt und Entwicklung großer stehender oder langsam fließender Gewässer mit Unterwasservegetation |
A059 Tafelente (Aythya ferina) | Erhalt und Entwicklung großer, nährstoffreicher stehender Gewässer mit Verlandungszonen und Röhricht |
A061 Reiherente (Aythya fuligula) | Erhalt und Entwicklung großer stehender oder langsam fließender Gewässer mit Mindesttiefen von 0,5 bis 1 m und Bereichen mit dichter krautiger Vegetation am Ufer |
A067 Schellente (Bucephala clangula) | Erhalt und Entwicklung von Fließstreckenabschnitten an Flüssen und größerer nährstoffsarmer stehender oder langsam fließender Gewässer mit Baumbeständen in Ufernähe |
A070 Gänsesäger (Mergus merganser) | Erhalt und Entwicklung von Fließstreckenabschnitten an Flüssen und großen stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit Tiefen von wenigen Metern, mit Sedimentbänken und Inseln und Waldbeständen in Ufernähe |
A072 Wespenbussard (Pernis apivorus) | Erhalt und Entwicklung großflächiger Wälder mit überwiegend Laubholzarten, mosaikhafter Abwechslung von Altersklassen, lichter Struktur, ungestörten Altholzflächen, Lichtungen, extensiv genutzten Grünlandflächen und Kleingewässern |
A073 Schwarzmilan (Milvus migrans) | Erhalt und Entwicklung von Auwäldern mit Altholzbeständen, Altarmen, Fließstrecken von größeren Flüssen und angrenzendem extensiv bewirtschafteten Kulturlandflächen |
A075 Seeadler (Haliaetus albicilla) | Erhalt und Entwicklung großflächiger Auwälder mit Altholzbeständen und großflächigen Feuchtgebieten mit stehenden oder langsam fließenden Gewässern, Verlandungszonen und Sedimentbänken |
A081 Rohrweihe (Circus aeruginosus) | Erhalt und Entwicklung großflächiger Feuchtgebiete mit Schilfflächen, stehenden Gewässern und offener, extensiv genutzter Kulturlandschaft |
A094 Fischadler (Pandion haliaetus) | Erhalt und Entwicklung naturnaher Flusslandschaften mit Fließstrecken, Au- und Hangwäldern und größeren stehenden Gewässern |
A103 Wanderfalke (Falco peregrinus) | Erhalt und Entwicklung abwechslungsreicher waldreicher Landschaften mit Felswänden |
A118 Wasserralle (Rallus aquaticus) | Erhalt und Entwicklung von Röhrichtflächen angrenzend an offenes Wasser |
A119 Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) | Erhalt und Entwicklung von naturnahen Verlandungszonen seichter Gewässer, flach überschwemmten Wiesen- bzw. Seggen- oder Ruderalflächen |
A123 Teichhuhn (Gallinula chloropus) | Erhalt eutropher, mäßig tiefer, größerer bis kleinerer Stillgewässer mit ausgeprägter Röhrichtzone |
A125 Blässhuhn (Fulica atra) | Erhalt und Entwicklung seichter bis mäßig tiefer eutropher Gewässer mit Verlandungszonen |
A127 Kranich (Grus grus) | Erhalt und Entwicklung großflächig offener Moore oder offenen Kulturlands mit ausgedehnten extensiv genutzten Wiesen- und Ackerflächen mit störungsarmen lichten, feuchten Waldbeständen |
A140 Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) | Erhalt und Entwicklung großflächiger Sedimentbänke und offenen Ackerlands mit Rapsfeldern und Stoppeläckern |
A142 Kiebitz (Vanellus vanellus) | Erhalt und Entwicklung von großflächig offenen Landschaften mit Wiesen oder Maisäckern, Sedimentbänken an größeren Gewässern |
A149 Alpenstrandläufer (Calidris alpina) | Erhalt und Entwicklung vegetationsarmer Uferbereiche an größeren stehenden Flachwässern |
A151 Kampfläufer (Philomachus pugnax) | Erhalt und Entwicklung vegetationsarmer Uferbereiche an größeren stehenden Flachwässern |
A153 Bekassine (Gallinago gallinago) | Erhalt und Entwicklung von Mooren, Feuchtwiesen und Feuchtflächen im Kulturland, Flachwasserzonen und Feinsedimentbänken an größeren Gewässern |
A160 Großer Brachvogel (Numenius arquata) | Erhalt und Entwicklung offener, magerer, extensiv genutzter, teilweise feuchter Grünlandbereiche, wie Streuwiesen, Niedermoore und Hochmoore; Erhalt und Entwicklung von Flachwasserzonen und Sedimentbänken an größeren Gewässern |
A166 Bruchwasserläufer (Tringa glareola) | Erhalt und Entwicklung von Flachwasserzonen und Sedimentbänken an großen Gewässern |
A168 Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) | Erhalt und Entwicklung von naturnahen Fließstrecken an Flüssen mit regelmäßig umgelagerten Kiesbänken und Kiesinseln mit Feinsedimentflächen, teilweise krautiger Vegetation und Pioniergebüschen |
A176 Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) | Erhalt und Entwicklung offener Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln |
A179 Lachmöwe (Larus ridibundus) | Erhalt und Entwicklung offener Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln |
A182 Sturmmöwe (Larus canus) | Erhalt und Entwicklung offener Verlandungszonen an größeren stehenden Gewässern mit lückiger Krautschicht, Halbinseln und Inseln |
A190 Raubseeschwalbe (Sterna caspia) | Erhalt und Entwicklung großer stehender Gewässer mit Inseln oder Halbinseln |
A193 Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) | Erhalt und Entwicklung großer, fischreicher, stehender oder langsam fließender Gewässer mit vegetationsarmen Verlandungszonen oder Inseln |
A197 Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) | Erhalt und Entwicklung großer stehender Gewässer mit Inseln oder Halbinseln |
A210 Turteltaube (Streptopelia turtur) | Erhalt und Entwicklung halboffener bis offener Kultur- und Aulandschaften in klimatisch begünstigten Lagen |
A229 Eisvogel (Alcedo atthis) | Erhalt und Entwicklung von Fließgewässern oder stehenden Gewässern mit frischen, senkrechten Uferanrissen von Feinsedimentablagerungen, Gewässern mit hohen Dichten an fingerlangen Kleinfischen und mit ufernahen Ansitzwarten in Form von über das Wasser hängenden Zweigen oder Röhricht |
A234 Grauspecht (Picus canus) | Erhalt und Entwicklung von Laub- oder Mischwäldern mit morschen Laubbäumen, Lichtungen, Waldrändern und mageren Grünlandflächen |
A236 Schwarzspecht (Dryocopus martius) | Erhalt und Entwicklung von großen zusammenhängenden Waldflächen mit Altholz und älteren Rotbuchen |
A272 Blaukehlchen (Luscinia svecica) | Erhalt und Entwicklung von Schilfröhricht und Weidengebüsch in Verbindung mit teilweise offenem vegetationsfreien Boden, bevorzugt in Uferbereichen von flachen nährstoffreichen stehenden Wasserflächen |
A292 Rohrschwirl (Locustella luscinioides) | Erhalt und Entwicklung von im Wasser stehenden Altschilfbeständen mit starkhalmigem Schilf |
A295 Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) | Erhalt und Entwicklung von im Wasser stehenden Schilf- und Großseggenbeständen |
A298 Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) | Erhalt und Entwicklung von im Wasser stehenden Altschilfbeständen mit starkhalmigem Schilf |
A338 Neuntöter (Lanius collurio) | Erhalt und Entwicklung von offenen Landschaften mit Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen |
2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 6 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 6
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto- Nanojuncetea | Erhalt wechselnder Wasserstände |
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen | Erhalt und Entwicklung des nährstoffarmen Gewässerzustands |
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions | Erhalt und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer |
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik, Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer |
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. | Erhalt und Entwicklung wechselnder Wasserstände |
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) | Bewirtschaftung in Form einer zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe; Entfernung des Mähguts |
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) | Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschafts-typischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit |
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) | Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschafts-typischer Gehölze |
und
3. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 7 genannten Tierarten zu gewährleisten
Tabelle 7
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
1016 Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) | Erhalt sumpfiger Verlandungsbereiche an nährstoffreichen stehenden Gewässern mit Großseggenröhricht und Schilf |
1086 Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) | Erhalt und Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem Totholz |
1098 Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon spp.) | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik |
1130 Schied (Aspius aspius) | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme) |
1163 Koppe (Cottus gobio) | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Renaturierung von Uferbereichen (Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen, etc.) |
1337 Biber (Castor fiber) | Erhalt ausreichend großer Räume mit geeigneten Gewässersystemen und gewässernahen Gehölzpflanzen |
1355 Fischotter (Lutra lutra) | Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer; Erhalt und Förderung eines guten Fischbestands |
5329 Weißflossen-Gründling (Romanogobio vladykovi) | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen |
5339 Bitterling (Rhodeus amarus) | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Schaffung von Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme) |
5345 Frauennerfling (Rutilus virgo) | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen |
6145 Steingressling (Romanogobio uranoscopus) | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik |
§ 7 § 7 Verweisungen
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
1. „Vogelschutz-Richtlinie“: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. Nr. L 20 vom 26.1.2010, S 7 ff., in der Fassung der Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013, ABl. Nr. L 158 vom 10.6.2013, S 193 ff.;
2. „FFH-Richtlinie“: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 206 vom 22.7.1992, S 7 ff. in der Fassung der Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013, ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013, S 193 ff., und der Berichtigung durch ABl. Nr. L 95 vom 29.03.2014, S 70;
3. „Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 12. Dezember 2017“: Durchführungsbeschluss (EU) 2018/43 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Annahme einer elften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region, ABl. Nr. L 15 vom 19.1.2018, S 397 ff.
§ 8 § 8 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Teil des Naturschutzgebiets „Unterer Inn“ als Europaschutzgebiet bezeichnet wird, LGBl. Nr. 69/2004, außer Kraft.