LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Unterer Inn § 8

§ 8§ 8Inkrafttreten

In Kraft seit 28. September 2018
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Teil des Naturschutzgebiets „Unterer Inn“ als Europaschutzgebiet bezeichnet wird, LGBl. Nr. 69/2004, außer Kraft.

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