§ 8 § 8Inkrafttreten — V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Unterer Inn
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(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Teil des Naturschutzgebiets „Unterer Inn“ als Europaschutzgebiet bezeichnet wird, LGBl. Nr. 69/2004, außer Kraft.
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