§ 10 Klausurprüfung — Oö. Abschlussprüfungsverordnung
Die Klausurprüfung umfasst:
1. eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch und Kommunikation“,
2. eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Unternehmensführung und Rechnungswesen“ und
3. eine praktische Klausurarbeit, die durch extern erworbene Zertifikate bescheinigt wird.
(Anm: BDVBl.Nr. 3/2026)
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