Verordnung über Naturwacheorgane und Naturwacheabzeichen
Vorwort
§ 1
§ 1
(1) Als Naturwacheorgane dürfen nur Personen bestellt werden, die
1. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
2. das 21. Lebensjahr vollendet haben,
3. die erforderliche körperliche und geistige Eignung für die mit der Ausübung des Dienstes verbundenen Aufgaben besitzen und die über die hiefür erforderlichen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse verfügen und
4. die für die Ausübung erforderliche Verlässlichkeit besitzen.
(2) Die erforderlichen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse gemäß Abs. 1 Z. 3 sind von der zuständigen Behörde durch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung festzustellen. Die Prüfung hat sich insbesondere zu erstrecken auf
1. die Bestimmungen des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, soweit die Kenntnis dieser Rechtsvorschriften zur Ausübung des Dienstes als Naturwacheorgan erforderlich ist, sowie
2. biologische Grundkenntnisse.
§ 2
§ 2
Den Naturwacheorganen ist von der zuständigen Behörde ein Dienstausweis nach dem Muster der Anlage 1 auszustellen, den diese Personen bei Ausübung des Dienstes mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen haben. Der Dienstausweis besteht aus Schreibleinen in hellblauem Farbton im Ausmaß von 105 x 75 mm und ist einmal gefaltet. In die Dienstausweise sind die Personalien des Naturwacheorganes und sein Lichtbild sowie die Dauer der Bestellung aufzunehmen.
§ 3
§ 3
Den Naturwacheorganen ist von der zuständigen Behörde ein Naturwacheabzeichen nach dem Muster der Anlage 2 auszufolgen, das diese Personen bei Ausübung ihres Dienstes deutlich sichtbar an der linken Brustseite zu tragen haben.
§ 4
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die erforderliche Eignung und den Dienstausweis der Naturwacheorgane sowie über das Naturwacheabzeichen, LGBl. Nr. 95/1983, außer Kraft.
Anl. 1
Anl. 2
Beschreibung des Naturwacheabzeichens
Das Naturwacheabzeichen besteht aus einem Schild aus haltbarem Material von 45 mm Höhe und 42 mm Breite. In der Mitte des Schildes ist auf weißem Grund das oberösterreichische Landeswappen in Farben dargestellt. Das oberösterreichische Landeswappen ist von einem hellockerfarbenen, 11 mm breiten Band umschlossen, in das in dunkelbrauner Schrift das Wort "Naturwacheorgan" eingeschrieben ist. Dieses Band wird von einem 1 Millimeter breiten weißen Rand und einem 1 Millimeter breiten dunkelbraunen Abschlussrand eingefasst.