Vorwort
(1) Die „Pleschinger Austernbank“ in der Stadtgemeinde Steyregg, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 21 Oö. NSchG 1995.
(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:1.848 dargestellt.
Gemäß § 21 Abs. 4 Oö. NSchG 1995 sind folgende Eingriffe gestattet:
1. Maßnahmen zur Erhaltung des Schutzgebietes, insbesondere Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung der verschiedenen Sukzessionsstadien im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde;
2. das Betreten der Grundflächen durch die Eigentümer und von ihnen Beauftragte;
3. das Betreten mit Ausnahme der durch die Naturschutzbehörde entsprechend zu kennzeichnenden Bereiche;
4. die Einrichtung von Dauerprobeflächen, Probeentnahmestellen sowie die Probenentnahme im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde;
5. das Aufstellen von Informationstafeln und die Anlage eines Lehrpfades im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Plan Naturschutzgebiet Pleschinger Austernbank
(Anm: Anlage nicht darstellbar; siehe LGBl.Nr. 89/1998 )