(1) Die „Pleschinger Austernbank“ in der Stadtgemeinde Steyregg, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 21 Oö. NSchG 1995.
(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:1.848 dargestellt.
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