LandesrechtKärntenVerordnungenErmäßigung der Lehrverpflichtung für den Direktor, den Direktor-Stellvertreter, die Fachabteilungsleiter des Kärntner Landeskonservatoriums und die Direktoren der Musikschulen

Ermäßigung der Lehrverpflichtung für den Direktor, den Direktor-Stellvertreter, die Fachabteilungsleiter des Kärntner Landeskonservatoriums und die Direktoren der Musikschulen

In Kraft seit 01. November 2014
Up-to-date