LandesrechtKärntenVerordnungenErmäßigung der Lehrverpflichtung für den Direktor, den Direktor-Stellvertreter, die Fachabteilungsleiter des Kärntner Landeskonservatoriums und die Direktoren der Musikschulen§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. November 2014
Up-to-date

Die Lehrverpflichtung des Direktors des Kärntner Landeskonservatoriums wird im Ausmaß von 18 Wochenstunden herabgesetzt.

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