§ 1 § 1 — Ermäßigung der Lehrverpflichtung für den Direktor, den Direktor-Stellvertreter, die Fachabteilungsleiter des Kärntner Landeskonservatoriums und die Direktoren der Musikschulen
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Die Lehrverpflichtung des Direktors des Kärntner Landeskonservatoriums wird im Ausmaß von 18 Wochenstunden herabgesetzt.
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