(1) Für die Gemeinden Steindorf am Ossiacher See und Treffen am Ossiacher See wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Gerlitzen Alpe-Ossiacher See“. Er hat seinen Sitz in Treffen am Ossiacher See.
(2) Für die Gemeinden Ferlach, Feistritz im Rosental, Köttmannsdorf, Ludmannsdorf, Rosegg und St. Jakob im Rosental wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Rosental“. Er hat seinen Sitz in Ferlach.
(3) Für die Gemeinden Bleiburg, Feistritz ob Bleiburg, Gallizien, Globasnitz, Neuhaus, Sittersdorf wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Geopark Karawanken“. Er hat seinen Sitz in Feistritz ob Bleiburg.
(4) Für die Gemeinden Flattach, Lurnfeld, Mallnitz, Mühldorf, Obervellach, Reißeck und Stall wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Mölltal“. Er hat seinen Sitz in Obervellach.
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