Rückverweise
(1) Grundflächen, die den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel bilden, sind Nationalparkflächen.
(2) Nationalparkflächen sind in Flächen, welche der Naturzone (§ 3 Z 4 Bgld. NPG 2026) zugehören, und Flächen, die der Bewahrungszone (§ 3 Z 5 Bgld. NPG 2026) zugehören, eingeteilt.
Keine Verweise gefunden