Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel
Vorwort/Präambel
(1) Grundflächen, die den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel bilden, sind Nationalparkflächen.
(2) Nationalparkflächen sind in Flächen, welche der Naturzone (§ 3 Z 4 Bgld. NPG 2026) zugehören, und Flächen, die der Bewahrungszone (§ 3 Z 5 Bgld. NPG 2026) zugehören, eingeteilt.
Die Nationalparkflächen gliedern sich in folgende Nationalparkbereiche:
1. Sandeck - Neudegg (KG Illmitz und KG Apetlon);
2. Illmitz - Hölle (KG Illmitz);
3. Zitzmannsdorfer Wiesen (KG Neusiedl am See, KG Weiden am See und KG Gols);
4. Waasen - Hanság (KG Andau und KG Tadten);
5. Apetlon - Lange Lacke (KG Apetlon);
6. Podersdorf - Karmazik (KG Podersdorf am See).
(1) Die Nationalparkflächen sowie deren Zugehörigkeit zur Natur- und Bewahrungszone wurden über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 festgelegt und sind im Koordinatenverzeichnis ( Anlage 1 ) im pdf-Format ausgewiesen. Diese Ausweisung ist konstitutiv.
(2) In Anlage 2 erfolgt in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 100 000 die planliche Darstellung der Nationalparkflächen sowie deren Zugehörigkeit zur Natur- und Bewahrungszone.
(3) In den Anlagen 3.1 - 3.9 erfolgt die planliche Darstellung der Nationalparkbereiche sowie deren Zugehörigkeit zur Natur- und Bewahrungszone.
(4) Die planlichen Darstellungen in Anlage 2 und Anlagen 3.1 - 3.9 sind konstitutiv.
(5) Bestehen Zweifel über die Zugehörigkeit als Nationalparkfläche, ist die koordinatenbezogene Festlegung der Anlage 1 maßgeblich.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.