LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Oberpullendorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Oberpullendorf

In Kraft seit 01. Juni 1975
Up-to-date

§ 1

§ 1. Der Marktgemeinde Oberpullendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" verliehen.

§ 2

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1975 in Kraft.