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Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Oberpullendorf
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Juni 1975
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§ 2 — Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Oberpullendorf
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§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1975 in Kraft.
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