LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Oberpullendorf§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Juni 1975
Up-to-date

§ 1. Der Marktgemeinde Oberpullendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" verliehen.

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