LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach-Mühlgraben

Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach-Mühlgraben

In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Neuhaus am Klausenbach und Mühlgraben bestehende Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach wird aufgelöst.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach weiterzuführen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.