Vorwort
Der aus den Gemeinden Neuhaus am Klausenbach und Mühlgraben bestehende Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach wird aufgelöst.
Die vom Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach weiterzuführen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.