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Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach-Mühlgraben
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Januar 2003
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§ 3 — Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach-Mühlgraben
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.
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