LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach-Mühlgraben§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date

Der aus den Gemeinden Neuhaus am Klausenbach und Mühlgraben bestehende Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach wird aufgelöst.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden