LandesrechtBurgenlandVerordnungenGemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2002

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2002

In Kraft seit 31. Januar 2003
Up-to-date

§ 1

§ 1. Für die Stadtgemeinde Jennersdorf wird infolge teilweiser Aufhebung der am 6. Oktober 2002 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Jennersdorf im Wahlsprengel IV Jennersdorf-Laritzgraben ab dem Beginn der Wahlhandlung ausgeschrieben.

§ 2

§ 2. Für die Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee wird infolge Aufhebung der am 6. Oktober 2002 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee ab dem Beginn der Wahlhandlung ausgeschrieben.

§ 3

§ 3. (1) Als Wahltag der Wiederholungswahlen wird der 23. Feber 2002 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 16. März 2003 bestimmt.

§ 4

§ 4. Als Stichtag für die Wiederholungswahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters bleibt der für die aufgehobenen Wahlen festgelegte 23. Juli 2002 aufrecht.