§ 2. Für die Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee wird infolge Aufhebung der am 6. Oktober 2002 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee ab dem Beginn der Wahlhandlung ausgeschrieben.
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