§ 1. Für die Stadtgemeinde Jennersdorf wird infolge teilweiser Aufhebung der am 6. Oktober 2002 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Jennersdorf im Wahlsprengel IV Jennersdorf-Laritzgraben ab dem Beginn der Wahlhandlung ausgeschrieben.
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