LandesrechtBurgenlandVerordnungenFestsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Gemäß § 120 LBBG 2001 tritt die auf Gesetzesstufe gehobene Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, LGBl. Nr. 91/1993, (Landesbeamte) mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft.

(3) Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, LGBl. Nr. 92/1993, (Landesvertragsbedienstete) tritt mit 31. Dezember 2001 außer Kraft.

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