LandesrechtBurgenlandVerordnungenFestsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl. II Nr. 434/2001, ist auf die Landesbeamten und die Landesvertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden.

§ 2

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Gemäß § 120 LBBG 2001 tritt die auf Gesetzesstufe gehobene Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, LGBl. Nr. 91/1993, (Landesbeamte) mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft.

(3) Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, LGBl. Nr. 92/1993, (Landesvertragsbedienstete) tritt mit 31. Dezember 2001 außer Kraft.