§ 1 § 1 — Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland
Rückverweise
Die Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl. II Nr. 434/2001, ist auf die Landesbeamten und die Landesvertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden.