LandesrechtBurgenlandVerordnungenÜbertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

In Kraft seit 01. Juni 1998
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Besorgung der Angelegenheiten des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 19, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr.  16/1998, mit Ausnahme des § 13 Abs. 2 und 3 wird für die Gemeinden Krensdorf und Sigleß auf die Landesregierung übertragen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1998 in Kraft.