Die Besorgung der Angelegenheiten des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 19, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 16/1998, mit Ausnahme des § 13 Abs. 2 und 3 wird für die Gemeinden Krensdorf und Sigleß auf die Landesregierung übertragen.
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