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Burgenland
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Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Juni 1998
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§ 2 — Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
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Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1998 in Kraft.
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