(1) In der Referatseinteilung werden die in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung enthaltenen Aufgabengebiete auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt.
(2) Die nicht der kollegialen Beratung und Beschlussfassung gemäß § 3 unterliegenden Aufgaben der Vollziehung (§ 1 Abs. 1) und des Landes als Träger von Privatrechten (§ 1 Abs. 2) werden von dem nach der Referatseinteilung zuständigen Mitglied der Landesregierung (Referent) selbständig im Wege der zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung erledigt.
(3) Der Referent kann fallweise zu einer von ihm geführten Angelegenheit, die nicht gemäß § 3 der kollegialen Beratung und Beschlußfassung vorbehalten ist, die Meinung des Kollegiums der Landesregierung einholen.
Rückverweise
K-GOL · Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung - K-GOL
§ 7 § 7
… 6 Abs. 1 und 2), die ihnen wegen des sachlichen Zusammenhanges mit Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes durch die Referatseinteilung (§ 4) übertragen werden, im Namen des Landeshauptmannes. In diesen Angelegenheiten sind die Mitglieder der Landesregierung an die Weisungen des Landeshauptmannes gebunden.…
§ 1 § 1
…Verwaltung einzelner Teile des Landesvermögens Dritter bedienen, wenn dies gesetzlich vorgesehen oder die Landesregierung hiezu vom Landtag ermächtigt wird (Art. 41 Abs. 2 K-LVG). (4) Die Aufgaben nach Abs. 1 und 2 obliegen entweder der Landesregierung als Kollegium (§ 3) oder dem nach der Referatseinteilung zuständigen Mitglied der…
§ 21 § 21
…Sind Angelegenheiten der Landesverwaltung nicht gemäß § 4 auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt, hat der Landeshauptmann Sitzungsvorträge (§ 16) einzubringen (§ 12 Abs. 4) und den Antrag nach §…
§ 5 § 5
…Falle des vorzeitigen Endens des Amtes (Art. 52 Abs. 3 K-LVG) durch sein Ersatzmitglied (Art. 49 Abs. 3 K-LVG) vertreten (Art. 46 Abs. 4 K-LVG). (3) Inwieweit sich die Referenten (§ 4 Abs. 2) – unbeschadet ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortlichkeit – bei der Besorgung der Geschäfte der Landesverwaltung…