Die Anlandung gefangener Fische darf ausschließlich mittels eines Keschers (Feumer, Schöpfbehren) erfolgen. Für andere Zwecke darf der Kescher nicht verwendet werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 81/2012
BoFiVO · Bodenseefischereiverordnung
§ 20
…§ 20*) Kescher Die Anlandung gefangener Fische darf ausschließlich mittels eines Keschers (Feumer, Schöpfbehren) erfolgen. Für andere Zwecke darf der Kescher nicht verwendet werden. *) Fassung LGBl.Nr. 81/2012…
§ 16c
…Zugelassene Fanggeräte (1) Die Angelfischerei darf nur mit den nachstehend genannten Fanggeräten ausgeübt werden: Angelgeräte (§ 17), Hamen (§ 18), Köderflasche (§ 19), Kescher (§ 20). (2) Beim Fischen mit den für die Angelfischerei zugelassenen Fanggeräten soll von Netzen, Reusen und Legschnüren ein Mindestabstand von 25 Metern eingehalten werden, um Schäden…
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