Anhänge
BoFiVO · Bodenseefischereiverordnung
§ 16a § 16a*)Fachliche Eignung zur Ausübung des Fischfanges
…2. Abschnitt Vorschriften für die Angelfischerei § 16a*) Fachliche Eignung zur Ausübung des Fischfanges (1) Zur Ausübung des Fischfanges fachlich geeignet ist, wer a) die Vorarlberger…
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