LandesrechtBurgenlandVerordnungenBurgenländische BVB-Übertragungsverordnung Verdienstentgangsverfahren

Burgenländische BVB-Übertragungsverordnung Verdienstentgangsverfahren

Bgld. BVB-ÜVO
In Kraft seit 24. Dezember 2020
Up-to-date

§ 1

§ 1 Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten zwischen der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister der Statutarstädte Eisenstadt und Rust als Bezirksverwaltungsbehörden und der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung

In der Angelegenheit nach § 32 Epidemiegesetz 1950 - EpiG, BGBl. Nr. 186/1950, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2020, wird die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstädte Eisenstadt und Rust als Bezirksverwaltungsbehörden auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen.

§ 2

§ 2 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Verordnung, LGBl. Nr. 91/2020, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung LGBl. Nr. 91/2020 anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.