§ 1 Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten zwischen der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister der Statutarstädte Eisenstadt und Rust als Bezirksverwaltungsbehörden und der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
In Kraft seit 24. Dezember 2020
Up-to-date