§ 2 Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen
In Kraft bis 31. Dezember 2026
Up-to-date
§ 2 Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen — AFmV 2026
Zur Berechnung der monatlichen Förderbemessungsgrundlage gemäß § 53c Abs 2 S.KBBG beträgt der Stundengrundbetrag im Jahr 2026
1. in den Monaten Jänner bis einschließlich Juni: 133,20 € und
2. in den Monaten Juli bis einschließlich Dezember: 137,60 €.
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