Art. 3 — Vereinbarung zwischen den Ländern über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung
(1) Die Bestimmungen der Vereinbarung sind spätestens für das Finanzjahr 2020 (Voranschläge und Rechnungsabschlüsse) anzuwenden.
(2) Die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder sind unter Beachtung verwaltungsökonomischer Prinzipien zu erstellen.
§ 28 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 28 Transitreisende
…einer Zwischenlandung auf einem österreichischen Flugplatz dessen Transitraum oder das Luftfahrzeug nicht verlassen (Transitreisende), unterliegen nicht der Visumpflicht. (2) Drittstaaten, deren Staatsangehörige auf Grundlage des Art. 3 Abs. 2 Visakodex für den Transit über einen österreichischen Flughafen ein Visum benötigen, sind vom Bundesminister für Inneres mit Verordnung kundzumachen.…
§ 6 GVG-B 2005 · GVG-B 2005 · Grundversorgungsgesetz – Bund 2005
§ 6 Grundversorgung durch den Bund nach erfolgtem Zuständigkeitsübergang
…§ 6. (1) Die erstmalige Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung eines Bundeslandes erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 2 Z 1 der Grundversorgungsvereinbarung . Dem Antragsteller ist formlos mitzuteilen, in welcher Betreuungseinrichtung eines Bundeslandes ihm künftig die Grundversorgung gewährt wird und…
§ 17 Übergangsbestimmungen
…Abs. 1 und 2 in der Fassung vor Inkrafttreten des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 39/2026, in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 Z 1 der Grundversorgungsvereinbarung oder bis zu ihrer Ausreise gemäß § 6 Abs. 2a in der Fassung vor Inkrafttreten…
Rückverweise