§ 3 Höhe der Förderung — StPFöLVG
(1) Der Jahresbetrag der Förderung errechnet sich, indem die Zahl der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten mit dem Betrag von 12,70 Euro multipliziert wird. Er umfasst einen Sockelbetrag und einen Steigerungsbetrag.
(2) Der Sockelbetrag errechnet sich, indem die Anzahl der Landtagsparteien mit dem Betrag von 50.000 Euro multipliziert wird. Er ist unabhängig von der im Landtag Steiermark gegebenen Mandatszahl gleichmäßig auf alle Landtagsparteien aufzuteilen.
(3) Der Steigerungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Jahresbetrag und dem Sockelbetrag. Er ist auf jede Landtagspartei in dem Verhältnis der auf sie anlässlich der letzten Landtagswahl in der Steiermark entfallenen gültigen Stimmen zu den auf alle Landtagsparteien entfallenen gültigen Stimmen aufzuteilen.
(4) Jede Landtagspartei ist für den Anteil am Jahresbetrag antragsberechtigt, der sich aus den Berechnungen nach Abs. 2 und 3 ergibt.
(5) Im Jahr der Landtagswahl ist der Halbjahresbetrag (§ 12 Abs. 1) aliquot auf die Zeit vor und nach der Wahl aufzuteilen, wobei der Wahltag noch der Zeit vor der Landtagswahl zuzurechnen ist.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 3/2026
§ 3 StPFöLVG · StPFöLVG · Parteienförderungs-Verfassungsgesetz
§ 3 Höhe der Förderung
…§ 3 Höhe der Förderung (1) Der Jahresbetrag der Förderung errechnet sich, indem die Zahl der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten mit dem Betrag von 12,70 …
§ 18a Inkrafttreten von Novellen
…des § 17 Abs. 6 bis 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 105/2014 treten am 30. September 2014 in Kraft. (3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/2019 treten § 7 Z 2, § 15a, § 15b, die Überschrift…
§ 17 Übergangsbestimmungen
…zum 31. Jänner 2013 zulässig. (2) Im Jahr 2013 sind die 1. Halbjahresbeträge (§ 12 Abs. 1) einen Monat nach Antragstellung fällig. (3) § 11 ist auf § 3 Abs. 1 erst ab dem Jahr 2015 anzuwenden. (4) § 15 ist auch auf nach…
§ 11 Wertsicherung
…„Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) oder ein an seine Stelle tretender Index des Vorjahres verändert. (2) Der Betrag gemäß § 3 Abs. 1 vermindert oder erhöht sich ab dem Jahr 2026 in jenem Ausmaß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“…
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