LandesrechtOberösterreichLandesverfassungsgesetzeLVG Änderungen Staatsgrenze Österreich - Deutschland 1990

LVG Änderungen Staatsgrenze Österreich - Deutschland 1990

In Kraft seit 01. Oktober 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Durch dieses Landesverfassungsgesetz wird der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland in dem im § 3 bezeichneten Grenzabschnitt bestimmt.

(2) Die für diesen Grenzabschnitt festgelegte Staatsgrenze ist zugleich Landesgrenze.

§ 2

§ 2

Im Sinne dieses Landesverfassungsgesetzes sind

1. Staatsgrenze: die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland;

2. Vertrag: der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 3. April 1989 über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie in einem Teil des Grenzabschnittes "Dreieckmark-Dandlbachmündung" und des Grenzabschnittes "Saalach-Scheibelberg";

3. Anlagen: die Anlagen zu dem in der Z. 2 genannten Vertrag.

§ 3

§ 3

Der Verlauf der Staatsgrenze wird in der Sektion III des Grenzabschnittes "Dreieckmark-Dandlbachmündung" zwischen den Grenzpunkten N2 und N5 durch die Anlagen

7 (Beschreibung der Staatsgrenze)

8 (Koordinatenverzeichnis der Grenzzeichen)

9 (Grenzkarte im Maßstab 1 : 2000)

bestimmt.

§ 4

§ 4

Dieses Landesverfassungsgesetz tritt - vorbehaltlich des zu seiner Wirksamkeit erforderlichen übereinstimmenden Bundesverfassungsgesetzes - in demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag. Die Landesregierung hat die Nummer, unter welcher der Vertrag im Bundesgesetzblatt verlautbart wurde, im Landesgesetzblatt kundzumachen.