Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn in den Unterabschnitten C II und C IV, Änderung
Vorwort
§ 1
§ 1 Grundsatz der Unbeweglichkeit
Auf den in den §§ 2 und 3 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Burgenland) und der Republik Ungarn haben spätere Veränderungen des Verlaufes der Pinka und der Strem keinen Einfluss.
§ 2
§ 2 Änderungen der Staatsgrenze im Unterabschnitt C II
(1) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Burgenland) und der Republik Ungarn wird im Unterabschnitt C II zwischen den Grenzzeichen C 30 Ö, C 30 M und C 34/1M (regulierte Pinka) bestimmt durch:
Anlage 1 (Beschreibung und Plan der Staatsgrenze)
Anlage 2 (Koordinatenverzeichnis)
(2) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Burgenland) und der Republik Ungarn wird im Unterabschnitt C II zwischen den Grenzzeichen C 38 ÖM und C 39 Ö, C 39 M (Entwässerungsgraben) bestimmt durch:
Anlage 4 (Beschreibung und Plan der Staatsgrenze)
Anlage 5 (Koordinatenverzeichnis)
§ 3
§ 3 Änderungen der Staatsgrenze im Unterabschnitt C IV
Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Burgenland) und der Republik Ungarn wird im Unterabschnitt C IV zwischen den Grenzzeichen C 67/1 Ö, C 67/1 M und C 67/5 Ö, C 67/5 M sowie zwischen den Grenzzeichen C 70/3 Ö, C 70/3 M und C 70/5 Ö, C 70/5 M (regulierte Pinka) und zwischen den Grenzzeichen C 71 ÖM und C 72/4 Ö, C 72/4 M (regulierte Strem) bestimmt durch:
Anlage 7 (Beschreibung und Plan der Staatsgrenze)
Anlage 8 (Koordinatenverzeichnis)
§ 4
§ 4
Dieses Landesverfassungsgesetz tritt - vorbehaltlich des zur Wirksamkeit seiner §§ 2 und 3 erforderlichen übereinstimmenden Verfassungsgesetzes des Bundes - zum gleichen Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn vom 8. April 2002 über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen vom 31. Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages über Änderungen und Ergänzungen vom 29. April 1987.
Anlage
Anl. 1
Anhänge
LGBl 24-2005 Anlage 1PDFAnl. 2
Anhänge
LGBl 24-2005 Anlage 2PDFAnl. 4
Anhänge
LGBl 24-2005 Anlage 4PDFAnl. 5
Anhänge
LGBl 24-2005 Anlage 5PDFAnl. 7
Anhänge
LGBl 24-2005 Anlage 7PDFAnl. 8
Anhänge
LGBl 24-2005 Anlage 8PDF