WWFSG 1989
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK FÖRDERUNG DER WOHNHAUSSANIERUNG
§ 40 Art der Förderung
(1) Die Förderung kann bestehen:
1. in der Gewährung von Förderungsdarlehen des Landes,
2. in der Gewährung von Annuitäten- oder Zinsenzuschüssen,
3. in der Gewährung von nichtrückzahlbaren Zuschüssen bei Verwendung von Eigenmitteln,
4. in der Gewährung von nichtrückzahlbaren Beiträgen,
5. in der Übernahme der Bürgschaft,
6. entfällt; LGBl. Nr. 7/2024 vom 7. Februar 2024,
7. in der Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen.
(2) entfällt; LGBl. Nr. 7/2024 vom 7. Februar 2024.
(3) Die Förderung von Dachbodenausbauten, der Schaffung von Wohnungen aus sonstigen Räumen, von Totalsanierungen und von Maßnahmen gemäß § 37 Z 12 kann sinngemäß auch nach den Bestimmungen des I. Hauptstückes erfolgen.
(4) Art und Umfang der Förderung hat die Landesregierung durch Verordnung festzusetzen. Dabei ist auf die Unterschiede in der rechtlichen Nutzungsform des zu fördernden Objektes Bedacht zu nehmen.
§ 45 WWFSG 1989 · WWFSG 1989 · Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
§ 45 Nichtrückzahlbare Beiträge
…Nichtrückzahlbare Beiträge § 45. Nichtrückzahlbare Beiträge können auch neben einer sonstigen Förderung gemäß § 40 in Anspruch genommen werden.…
§ 40 Art der Förderung
…Art der Förderung § 40. (1) Die Förderung kann bestehen: 1. in der Gewährung von Förderungsdarlehen des Landes, 2. in der Gewährung von Annuitäten- oder Zinsenzuschüssen, 3. in der Gewährung…
§ 44 Nichtrückzahlbare Zuschüsse
…Förderungswerber zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen bzw. für Maßnahmen zur städtebaulichen Strukturverbesserung im Zusammenhang mit einer Blocksanierung Eigenmittel, können einmalige oder laufende nichtrückzahlbare Zuschüsse (§ 40 Abs. 1 Z 3) geleistet werden. (2) Eine Förderung gemäß Abs. 1 darf bei laufenden Zuschüssen nur für einen Zeitraum von mindestens…
§ 66
… 20 des Mietrechtsgesetzes eingesetzten Eigenmittel jeweils im Ausmaß gemäß § 44 Abs. 2; wurden die Sanierungsmaßnahmen nach Abzug nichtrückzahlbarer Zuschüsse (§ 40 Abs. 1 Z 3) zur Gänze aus Eigenmitteln des Vermieters finanziert, kann darüber hinaus ein Betrag für die Tilgung unter Zugrundlegung eines Abstattungszeitraumes…
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