§ 17 Verweise auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 01. März 2024
Up-to-date
(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in diesem Gesetz auf bundesrechtliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in der am 1. November 2023 geltenden Fassung anzuwenden.
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