Im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. als Wohnung eine zur ganzjährigen Bewohnung geeignete, baulich in sich abgeschlossene, den Bauvorschriften entsprechend ausgestattete räumliche Einheit, deren Vermietung nicht im Rahmen einer Beherbergungsstätte erfolgt und als Wohnplatz eine Wohnmöglichkeit im Rahmen einer betreuten Wohneinrichtung für obdachlose Menschen, Menschen mit Behinderung oder misshandelte und/oder bedrohte Frauen;
2. als Mietvertrag jeder entgeltliche bestandsrechtliche Nutzungsvertrag über eine gesamte Wohnung, auch der genossenschaftliche Nutzungsvertrag;
3. als Mietwohnung die aufgrund eines Vertrages gemäß Z 2 benützte Wohnung;
4. als Mieterin oder Mieter die oder der Nutzungsberechtigte aufgrund eines Vertrages gemäß Z 2;
5. als Mietzins jedes aufgrund eines Mietvertrages zu bezahlende Entgelt;
6. als Haushaltsgemeinschaft die im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen mit gänzlicher oder teilweiser gemeinsamer Wirtschaftsführung; im Haushalt beschäftigte und dort lebende Angestellte oder Pflege- und Betreuungspersonen und Personen, die Leistungen nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG), LGBl. für Wien Nr. 38/2010, beziehen, sind nicht zu berücksichtigen;
7. als Wohnnutzfläche die Nutzfläche gemäß § 17 Abs. 2 Mietrechtsgesetz – MRG, BGBl. Nr. 520/1981;
8. als Person mit Behinderung eine Person, für die ein Behindertenpass gemäß § 40 Abs. 1 und 2 Bundesbehindertengesetz – BBG, BGBl. Nr. 283/1990, ausgestellt wurde.
WrWbG · Wiener Wohnbeihilfegesetz
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Begriffsbestimmungen § 2. Im Sinne dieses Gesetzes gelten: 1. als Wohnung eine zur ganzjährigen Bewohnung geeignete, baulich in sich abgeschlossene, den Bauvorschriften entsprechend ausgestattete räumliche Einheit, deren Vermietung…
§ 3 Anspruchsberechtigung
…Anspruchsberechtigung § 3. (1) Anspruchsberechtigt sind volljährige österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. (2) Den österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sind die in § 5 Abs. 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz genannten Personen gleichgestellt. § 5 Abs. 3…
§ 4
…1) Wohnbeihilfe darf nur gewährt werden, wenn das Einkommen der Haushaltsgemeinschaft den Betrag gemäß Abs. 2 und 3 (Mindesthaushaltseinkommen) erreicht oder übersteigt und den Betrag gemäß Abs. 4 (Höchsthaushaltseinkommen) nicht übersteigt. (2) Das erforderliche Mindesthaushaltseinkommen beträgt 1. 100 vH des…
§ 7 Haushaltseinkommen und zumutbarer Wohnungsaufwand
…Ersatzleistungen, das Kinderbetreuungsgeld, das Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung sowie Unterhaltszahlungen, die von nicht haushaltszugehörigen Personen an Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft geleistet werden. (2) Folgende Einkünfte sind nicht zum Haushaltseinkommen zu zählen: 1. Leistungen nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz; 2. Sonderzahlungen im Rahmen eines Erwerbseinkommens oder im Rahmen eines Pensionsbezuges…
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